Ob in Spanien oder Deutschland, der Verkauf einer Immobilie bringt einige Formalitäten mit sich. Um den Prozess schnell und rechtssicher abzuwickeln, sollten Sie sich frühzeitig um alle notwendigen Dokumente und Unterlagen kümmern. Unser Artikel fasst kompakt zusammen, was Sie für einen reibungslosen Verkauf Ihrer spanischen Immobilie vorlegen sollten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Dies stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie ein Dokument, das Sie eindeutig als Eigentümer identifiziert. Die Kaufurkunde ist hierfür der Standard.
Als Eigentümer haben Sie in Spanien wie in Deutschland eine Grundsteuer zu entrichten. Legen Sie dem potenziellen Käufer den letzten Beleg über die Zahlung der Grundsteuer (IBI - Impuesto sobre Bienes Inmuebles) vor.
Jeder Käufer hat ein Interesse am Verbrauch und den anfallenden Nebenkosten rund um die Immobilie. Diese sollten Sie mit Belegen wie der letzten Strom- und Wasserrechnung oder einer Übersicht über die Abfall- und Reinigungskosten nachweisen.
Ihre spanische Steuernummer, die NIE (Número de Identificación de Extranjero), sollte für die saubere Abwicklung aller Finanzen und die Versteuerung des Immobilienverkaufs ebenfalls vorliegen.
Das Thema Nachhaltigkeit und die Energieeffizienz von Wohngebäuden hat in Spanien eine ähnliche Bedeutung wie in Deutschland gewonnen. Durch einen Energiepass zeigen Sie, mit welchem Verbrauch zu rechnen ist und wie nachhaltig Ihre spanische Immobilie wirklich ist.
Bei vielen Projekten unseres Maklerbüros suchen Eigentümer aus Deutschland einen deutschen Käufer für ihre spanische Immobilie. Aus formalen Gründen müssen natürlich alle genannten Unterlagen vorliegen. Schließlich ist der Verkaufsvorgang nach den rechtlichen Grundlagen Spaniens abzuwickeln. Das Problem: Viele der genannten Dokumente liegen alleine in spanischer Sprache vor.
Wir raten Ihnen deshalb, bei deutschen Verkaufsabsichten eine professionelle Übersetzung aller relevanten Unterlagen durchführen zu lassen. Diese müssen nicht beglaubigt werden, die Zusammenarbeit mit einem einfachen Übersetzungsbüro reicht im Regelfall aus. Kommen Sie so deutschen Käufern entgegen und zeigen Sie, dass Sie um eine reibungslose Abwicklung bemüht sind.
Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Sollten einzelne der genannten Unterlagen fehlen, kümmern sich unsere Spezialisten für den spanischen Immobilienmarkt gerne um die Details. Gerne kann dies der erste Schritt Ihres erfolgreichen Immobilienverkaufs sein.
Ihr persönlicher Immobilienmakler aus Sotogrande